Ein Wechsel will gut überlegt sein
Lücken bei existenziellen Leistungen
"Faktisch kauft man in der PKV immer einen privatrechtlichen Vertrag mit sehr vielen komplexen Bedingungen und undurchsichtigen Klauseln", erläutert Gesundheitsökonom Thorben Weichgrebe von der BKK Wirtschaft und Finanzen. Für die Behandlung beim Heilpraktiker oder Chefarzt treten viele Versicherte daher sehr oft unbemerkt ihre Ansprüche auf Hilfsmittel bei existenziell bedrohlichen Erkrankungen ab. Allein im Bereich der Hilfsmittel erfüllten seinen Recherchen zufolge gerade einmal knapp zehn Prozent der am Markt erhältlichen PKV-Tarife den Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen.
Ähnliche Leistungsunterschiede zeigen sich im Bereich von Anschlussheilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder bei Versorgungen in modernen Versorgungszentren verschiedener ärztlicher Richtungen. "Verlassen Sie sich daher nicht auf das Vertrauen in einen Vermittler oder eine Versicherung. Entscheidend ist immer der gegenüber dem Versicherer vertraglich vereinbarte einklagbare Anspruch. Und für den ist im Zweifel jeder selbst verantwortlich", betont Thorben Weichgrebe.
Private Zusatzversicherungen als Alternative
Interessenten sollten sich daher in jedem Fall auf Basis der konkreten Bedingungen einzelner Tarife fundiert beraten lassen, um vor mancher Illusion bewahrt zu bleiben. Heilpraktiker- und Chefarztbehandlung sind zwar unbestritten wünschenswerte Zusatzleistungen, aber letztlich ebenso über private Zusatzversicherungen mit allen Vorteilen der GKV kombinierbar. Entsprechende Tipps gibt es bei der BKK Wirtschaft und Finanzen unter der Telefonnummer 0800- 5661-800.
Späterer Wechsel ist teuer
Die Bedeutung privatrechtlicher Leistungsformulierungen wird den meisten PKV-Versicherten erfahrungsgemäß erst nach zehn bis 15 Jahren bewusst, nämlich dann, wenn man wirklich krank ist. Thorben Weichgrebe: "Dann ist ein Wechsel zu einer anderen privaten Versicherung wegen bestehender Vorerkrankungen aber entweder sehr teuer oder aber gar nicht mehr möglich." Durch den Einsatz einer Vergleichssoftware ist die BKK in der Lage, auf Basis der konkreten Versicherungsbedingungen einzelner PKV-Tarife fundiert und quellengestützt zu beraten.
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