Die Interessen der arbeitslosen Krankengeld-Bezieher bleiben im Getöse um das Versorgungsstärkungsgesetz unbeachtet. Noch ist kein Ansatz zu erkennen, die bisherigen Opfer der dritten Staatsgewalt – das sind die Gerichte, hier speziell des Bundessozialgericht (BSG) – angemessen zu berücksichtigen. Auch für die Zukunft ist im Ringen um die BSG-Krankengeld-Falle nur ein unzureichender Kompromiss in Sicht.